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Die Diskriminierung von Biomasse als erneuerbare Energie

Verantwortlicher Autor: Carlo Marino Rom/Berlin, 10.11.2023, 04:00 Uhr
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Rom/Berlin [ENA] : Letzte Woche Freitag endete die Stellungnahmefrist für die neue Förderrichtlinie ‚Bundesförderung Industrie und Klimaschutz‘ (BIK), zu der auch das Hauptstadtbüro Bioenergie eine Stellungnahme eingereicht hat. Die Bioenergie soll demnach in vielen Anwendungen von einer Förderung ausgeschlossen werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert::

„Die Diskriminierung von Biomasse als erneuerbare Energie bzw. nachwachsender Rohstoff schlägt sich leider auch in der Förderrichtline ‚Bundesförderung Industrie und Klimaschutz‘ (BIK) nieder. Wie bereits in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) finden sich Elemente wieder, die der Defossilisierung in der Industrie entgegenstehen. So wird der Direktelektrifizierung einseitig ein Vorrang eingeräumt. Auch wird Wasserstoff, der noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, ein Vorzug gegenüber kostengünstigen und etablierten Technologien und erneuerbaren Energieträgern gegeben. Für eine schnelle Defossilisierung des Industriesektors werden jedoch alle nachhaltigen Optionen benötigt.

Denn gerade diese liefert bei vergleichsweise geringen Kosten eine bereits aktuell verfügbare und nachhaltige Bereitstellung der in der Industrie benötigten hohen Temperaturniveaus. Die Förderrichtlinie fokussiert nur auf Rest- und Abfallstoffe und schließt damit nachhaltige Biomassesortimente beispielsweise aus Agroforstsystemen oder Kalamitätsholz willkürlich aus. Die Grundlage für die Förderfähigkeit von Biomasse muss jedoch deren Nachhaltigkeit sein. Die EU hat mit der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II bzw. RED III) Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse definiert, die durch externe Zertifizierung nachzuweisen und Grundlage für die Anerkennung als erneuerbare Energie und die Förderfähigkeit sind. Die BIK sollte sich an den

europäischen Nachhaltigkeitsvorgaben zur Einstufung der Förderfähigkeit halten. Auch sollte die Begrenzung für den internen Biomassebezug gestrichen werden. Die allermeisten deutschen Unternehmen sind auf externe Energieversorgung angewiesen, um den eigenen Energiebedarf zu decken. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, warum der Entwurf der BIK bei der Umstellung der bisherigen fossilen also extern bezogenen Energieerzeugung auf erneuerbare Energieerzeugung aus Biomasse eine Eigenerzeugung der Biomasse fordert.

Nicht zuletzt muss der Vergleich der Wirtschaftlichkeit der Elektrifizierung als Förderkriterium aufgenommen werden. Der Entwurf sieht vor, dass die energetische Nutzung von Biomasse nur förderfähig ist, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass eine Direktelektrifizierung technisch und eine Wasserstoffnutzung technisch oder wirtschaftlich in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung steht. Die Wirtschaftlichkeit als Fördervoraussetzung für Biomasse gilt damit lediglich für die Nutzung von Wasserstoff, nicht jedoch für die Direktelektrifizierung.

Eine einseitige Fokussierung auf die Elektrifizierung ist energiewirtschaftlich kontraproduktiv und führt zu unnötigen Netzbelastungen, vermeidbaren Stromnachfragen und überhöhten Kosten für die Unternehmen.“

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